Bau- und Gebäudebereich 

584,6 Millionen Tonnen Gesteinskörnungen wurden in Deutschland im Jahr 2020 für die Bauindustrie produziert, davon 485 Millionen Tonnen auf Basis von mineralischen Primärrohstoffen – Tendenz steigend, verbunden mit erheblichen Eingriffen in die Natur. Obwohl diesem Bedarf ein Bauabfallaufkommen von rund 220 Millionen Tonnen pro Jahr als potentielle Rohstoffquelle gegenübersteht, werden derzeit nur 13 Prozent (77 Millionen Tonnen) der jährlich eingesetzten Gesteinskörnungen über Recyclingbaustoffe gedeckt. In Bezug auf das Gesamtaufkommen des Bauabfalls werden 35 Prozent als RC-Baustoffe eingesetzt. Bodenaushub dominiert das Abfallaufkommen mit über 129 Millionen Tonnen pro Jahr, davon werden 75 Prozent ohne vorherige Aufbereitung verfüllt oder auf Deponien als Ersatzbaustoff eingesetzt. Weitere 14 Prozent werden auf Deponien beseitigt. Qualifizierte und güteüberwachte Baustoffe für den Straßenoberbau machen nur einen kleinen Anteil der vermarkteten Recyclingbaustoffe aus. Das Potential, Sekundärrohstoffe in den Wirtschaftskreislauf zurückzuführen, wird nicht ausreichend ausgeschöpft, gleichzeitig sinken Deponiekapazitäten und steigen Entsorgungskosten und erhöhen den Handlungsdruck. 

Zentrale Hemmnisse, die einem kreislauffähigen und ressourcenschonenden Bau- und Gebäudebereich entgegenstehen, sind:

  • Es liegen i. d. R. keine ausreichenden Informationen über verbaute Materialien und Stoffe vor.
  • Da bei der Errichtung von Bauwerken das Bewusstsein bezüglich Wiederverwendung, Rückbaubarkeit und Recycling kaum vorhanden gewesen ist, lassen sich aus dem Sekundärrohstofflager sortenreine Materialströme häufig nicht oder meist nur mit hohem Aufwand bereitstellen. 
  • Die Bestandserhaltung und Potenziale zur Weiternutzung von Gebäuden und Infrastruktur werden nicht prioritär geprüft. 
  • Die Errichtung oder die Instandhaltung von Bauwerken und Gebäuden ist zum Teil mit Stoffen erfolgt, die heute als Schadstoffe gelten und, nach dem Stand der Technik, verlässlich aus dem Materialkreislauf ausgeschleust werden müssen. 
  • Die Verwendung von Sekundärrohstoffen wird in den Ausschreibungen privater und öffentlicher Bauherren aufgrund von Unsicherheiten bezüglich der Qualität der Sekundärmaterialien sowie Bedenken aufgrund der Rechtssicherheit der Vergabeentscheidungen nicht in ausreichendem Maße verlangt, obwohl ressourcenschonenden und abfallarmen Erzeugnissen nach der Bauproduktenverordnung und dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) der Vorzug zu geben sind.
  • EU-Bauproduktenverordnung – Revision: Die Novelle der Verordnung enthält Anforderungen an die Normungsprozesse zur Harmonisierung von Bauprodukten. Erstmals soll die EU-Kommission ermächtigt werden, verbindliche Umweltanforderungen an Bauprodukte auf EU-Ebene zu formulieren. Zudem sollen Hersteller verpflichtet werden, Nachhaltigkeitsindikatoren aus der EN 15804 +A2 zu Umwelt- und Klimaanforderungen in der Leistungserklärung für ihr Bauprodukt auszuweisen. Daneben sieht die Verordnung vor, künftig auch eine Harmonisierung von gebrauchten Bauprodukten zu ermöglichen.
  • Standardleistungsbuch: Das Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) wird gemeinsam mit dem Deutschen Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen das Standardleistungsbuch dahingehend weiterentwickeln, dass die Wiederverwendung von Bauteilen und die Verwendung von Recycling-Baustoffen in Baumaßnahmen der öffentlichen Hand stärkere Berücksichtigung finden. 
  • Abfallende-Verordnung: Zu dem Ziel, den Einsatz von Sekundärrohstoffen zu erhöhen, soll eine Abfallende-Verordnung beitragen, die regelt, unter welchen Voraussetzungen möglichst viele mineralische Ersatzbaustoffe die Abfalleigenschaft verlieren. Der damit erreichbare Produktstatus erhöht die Vermarktbarkeit und unterstützt die breitere Verwendung von Ersatzbaustoffen, z.B. auch im Hochbau. Der Schutz von Mensch und Umwelt muss dabei sichergestellt werden.
  • Integration von Förderbausteinen in die Bundesförderung: Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) adressiert die Kreislaufwirtschaft über die Bonusförderung der Nachhaltigkeitsklasse. Die Neubauförderung des BMWSB setzt bereits auf das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG). Es ist geplant, weitere Ergänzungen zur Berücksichtigung kreislauffähiger Bauweisen zu entwickeln und in das QNG zu integrieren.
  • Holzbauinitiative: Durch die bereits im Kabinett beschlossene Strategie der Bundesregierung in Federführung der Bundesbau- und Bundeslandwirtschaftsministerien (BMWSB/BMEL) soll das Bauen mit Holz und anderen nachwachsenden Rohstoffen als wichtiger Beitrag für ein klimafreundliches und ressourceneffizientes Bauen gestärkt werden. 
  • Leichtbaustrategie: Die am 26.07.2023 verabschiedete Leichtbaustrategie der Bundesregierung betont die Bedeutung des Leichtbaus als Transformationstechnologie. Die unter Federführung des BMWK erarbeitete Strategie betont die hohen Potentiale des Leichtbaus für Rohstoff- und Treibhausgaseinsparungen auch im Baubereich. 
  • Monitoring Ersatzbaustoffverordnung: In der Mantelverordnung wird die Bundesregierung beauftragt, bis zum 01.08.2025 die Auswirkungen des Vollzugs der Regelungen auf die Verwertung mineralischer Abfälle zu prüfen und ggf. Änderungen der Verordnung umzusetzen. Das Umweltbundesamt hat daher ein Forschungsvorhaben initiiert, um ein wissenschaftliches Monitoring zum Einsatz und Verbleib der mineralischen Ersatzbaustoffe durchzuführen. 
  • Urban Mining-Strategie: Mit dem Deutschen Ressourceneffizienzprogramm (ProgRess III) hat sich die Bundesregierung vorgenommen, eine Urban-Mining-Strategie vorzulegen, wie Materialien in anthropogenen Lagerstätten zu erkunden, zu erschließen und abzubauen sowie die gewonnenen Sekundärrohstoffe aufzubereiten sind. Die Strategie soll das zukünftige Aufkommen sowie die notwendigen Rahmenbedingungen, Instrumente und Maßnahmen für die Bereitstellung qualitätsgesicherter Sekundärrohstoffe benennen. Als inhaltliche Schwerpunkte wurden 12 Aktionsfelder definiert, darunter: mineralische Baustoffe im Hochbau, Straßen und Brücken. 
  • Runder Tisch zukunftsgerechtes Bauen: Das BMWSB hat 2023 aus verschiedenen bisherigen Dialogformaten einen gemeinsamen Runden Tisch „Zukunftsgerechtes Bauen“ gegründet. Er besteht aus Akteurinnen und Akteuren der Bau- und Immobilienwirtschaft, von Wissenschaft, der öffentlichen Hände von Bund, Ländern und Kommunen sowie Umwelt- und Sozialverbänden. Er dient auch dem Erfahrungsaustausch zum ressourcenschonenden Bauen sowie der Förderung innovativer technischer Entwicklungen und der Kreislaufwirtschaft. Ziel ist, die Rohstoffinanspruchnahme zu senken und die Potentiale der Ressourcenschonung zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen auszuschöpfen. 
  • Bündnis bezahlbarer Wohnraum: Im Oktober 2022 hatte das Bündnis aus Bund, Ländern, kommunalen Spitzenverbänden, der Wohnungs- und Bauwirtschaft und weiteren Branchenverbänden sowie der Zivilgesellschaft ein umfassendes Maßnahmenpaket für eine Bau-, Investitions- und Innovationsoffensive zur Schaffung von mehr bezahlbarem Wohnraum vorgelegt. Dieses enthält auch eine Vielzahl an Maßnahmen, die die Förderung der Bestandsnutzung, die Erhöhung der Recyclingquoten im Wohnungsbau und den vermehrten Einsatz recycelter bzw. wiederverwendbarer Bauprodukte unterstützen, wie z.B. die Erstellung eines Leitfadens mit einer Bewertungssystematik für Abbruch- bzw. Ersatzneubauentscheidungen zur Abwägung von Treibhausgas-Einsparungen, Energie- und Ressourceneffizienz im Lebenszyklus sowie die geplanten Förderprogramme „Jung kauft Alt“ und „Gewerbe zu Wohnen“ sowie die Handlungsstrategie Leerstandaktivierung: Alle diese Maßnahmen zielen darauf ab, bestehende ungenutzte Gebäude(-teile) neu zu nutzen. 
  • Die „Dialogplattform Recyclingrohstoffe“ der Deutschen Rohstoffagentur (DERA) hat Handlungsoptionen zur Erhöhung des Anteils von Recyclingrohstoffen u. a. für Baurohstoffe, Gips und industrielle Reststoffe und Nebenprodukte entwickelt. Einzelne Vorschläge aus dem Abschlussbericht wurden in den Maßnahmen unter 4.8.4 aufgenommen.
  • EU-Gebäuderichtlinie (EPBD): Die 2024 novellierte EU-Gebäuderichtlinie sieht erstmals die Berechnung und Ausweisung der kumulativen Lebenszyklusemissionen („life-cycle GWP“) aller Neubauten ab 2028 (>1000m2), bzw. 2030 (<1000m2) vor. In 2027 sollen darüber hinaus nationale Fahrpläne erstellt werden, die die Einführung (ab 2030) von vorgeschriebenen Treibhausgas-Maximal- und Zielwerten und einen kontinuierlichen Absenkpfad beschreiben. Ziel ist die nachhaltige Reduktion von (grauen und Betriebs-) Emissionen über den gesamten Lebenszyklus eines Gebäudes. 
  • Baukulturelle Leitlinien des Bundes: Die Baukulturellen Leitlinien des Bundes auf der Grundlage der Erklärung von Davos „Eine hohe Baukultur für Europa" für das Planen und Bauen im eigenen Zuständigkeitsbereich sollen dazu beitragen, hochwertige Baukultur zu fördern und der Rolle des Bundes als eigenständiger Baukulturakteur, Baukulturförderer und größter öffentlicher Bauherr Ausdruck verleihen. Die Leitlinien beschreiben Ziele, Handlungsfelder und Maßnahmen für eine gut gestaltete klimaneutrale und klimaangepasste gebaute Umwelt u.a. mit einem Fokus auf den Gebäudebestand durch Erhalt und Umbau sowie Ressourcenschutz durch die zirkuläre Verwendung von Baustoffen. 

Dem Um- und Ausbau von Gebäuden und Bauwerken und deren Weiternutzung wird Priorität eingeräumt. Wo nötig, wird dies durch kreislaufgerecht und klimafreundlich geplante und gebaute Neubauten ergänzt. Der ab 2030 errichtete Gebäudebestand ist klima- und kreislaufgerecht und ressourcenschonend geplant und digital dokumentiert. Graue Emissionen der Herstellungs- und Instandhaltungsphase werden so soweit wie möglich reduziert. Die flexible Um- und Weiternutzung von Gebäuden ermöglicht lebensphasengerechte Wohnformen sowie eine optimale Anpassung auf sich ändernde Bedarfe für Büro- und Gewerbeflächen. Der Trend der stetigen Zunahme der Bodenversiegelung wurde umgekehrt. Ressourcenschonende Bauweisen sind im Hoch- und Tiefbau Standard, dazu zählen auch nachwachsende Rohstoffe. 

Hat ein Gebäude das Nutzungsende erreicht und ein Rückbau ist nötig, wird der Bauwerksbestand nach einem Rückbaukonzept einer Nachnutzung zugeführt. Die Bandbreite geht dabei von Gebäuden, demontierten und zur Wiederverwendung vorgesehenen Bauteilen über werk- und rohstoffliche bis zur thermischen Verwertung. Ziel ist es die Ressourcen möglichst lange in den technischen Kreisläufen zu halten. Das anthropogene Lager ist ein wichtiges Rohstofflager der Bauindustrie. Bauteile und Baustoffe werden, wenn möglich, wiederverwendet oder als Recyclingmaterialien bei Baumaßnahmen eingesetzt. Dazu werden diese im Zuge von selektivem Rückbau oder einer Sanierung sortenrein aus Gebäuden und Bauwerken entnommen und gezielt zu verwendungsfähigen Bauteilen und Baustoffen für die Baustoffindustrie aufbereitet. 

Die übergeordnete Vision der Verlangsamung der Ressourcenflüsse und Verringerung der Ressourcenströme im Baubereich kann für das Jahr 2045 in folgende Teilziele heruntergebrochen werden:

  • Schonung primärer Rohstoffe durch gesteigerten Einsatz von Sekundärrohstoffen, d.h. Stoffen, die als Nebenprodukte in anderen Industrieprozessen anfallen (§ 4 KrWG), wie etwa Schlacken, oder anderen mineralischen Ersatzbaustoffen, die etwa aus dem Rückbau von Bauwerken stammen und als Recycling-Baustoffe verwertet werden können.
  • Priorisierung der Um- und Weiternutzung von Gebäuden: Die Weiternutzung und der Umbau von Gebäuden ist grundsätzlich mit einem geringeren Ressourcenverbrauch verbunden als Neubau, was in der Abwägung stets sorgfältig betrachtet wird. Potentiale zur Schaffung von Wohn- und Gewerbeflächen im Gebäudebestand werden durch Nachverdichtung, Aufstockung, Sanierung, Umbau und Nutzungsflexibilität ausgeschöpft und auch durch stadtentwicklungspolitische Maßnahmen ergänzt. Die Anforderungen an die energetische Sanierung von Gebäuden im Ordnungsrecht wurde zur Unterstützung des Bestandserhalts nicht weiter verschärft. Auf Bundesebene wird der Lebenszyklusansatz konsequent gesetzlich implementiert.
  • Kreislaufgerechte und abfallarme Planung von Bauwerken sowie Wiederverwendung von Bauteilen: Bauwerke werden so geplant, dass spätere Nutzungsänderungen und Umbauten möglichst einfach, klimaverträglich und abfallarm umgesetzt werden können. Eine auf Flexibilität und den Lebenszyklus ausgerichtete umbaufähige Bauweise, die dabei in Gestaltung und Materialwahl auf Dauerhaftigkeit und Nachhaltigkeit fokussiert, ist Planungsprämisse. Die Anpassbarkeit der technischen Gebäudeausrüstung (Wärme-, Kälte,- und Elektro- sowie Datenversorgung) an neue Herausforderungen im Lebenszyklus der Gebäude wird berücksichtigt. Die bauwerksbezogenen Informationen, auch zu Rückbau und Wiederverwendung, werden im digitalen Ressourcenpass für Gebäude erfasst. Haftungsfragen sowie Fragen der Gewährleistung für die Wiederverwendung von Bauteilen sind geklärt. 
  • Nutzung der stofflichen Eigenschaften der Materialien über Recyclingmaßnahmen: Recycling hat Vorrang vor Verfüllung. Über die gezielte Aufnahme von Baustoffen mit Rezyklatanteil in die Ausschreibung von Bauleistungen und entsprechende Vorgaben für die Planungsleistungen sowie kontinuierlich absinkende Maximalwerte für die Lebenszyklusemissionen von Neubauten wird die Akzeptanz, Nachfrage und die Verfügbarkeit ressourcenschonender Baustoffe gefördert. In der Städteplanung wird der Bedarf an Flächen zur Aufbereitung in der Nähe des Abfallanfalls berücksichtigt. 

Auf Grundlage der in Kapitel 1.3 dargestellten Vision einer umfassenden Kreislaufwirtschaft für das Jahr 2045 und als Ergänzung des Leitbildes und der übergeordneten Ziele, die in Kapitel 2 formuliert werden, gelten für dieses Handlungsfeld zusätzlich die folgenden Ziele:

  • Das in Kapitel 2 formulierte Leitbild zur Senkung des Primärrohstoffverbrauchs soll unterstützt werden, indem für den großen Massenstrom mineralischer Baurohstoffe das indikative Ziel einer deutlichen Reduktion des „Rohstofffußabdrucks“ (Raw Material Consumption, RMC) bis 2045 (im Vergleich zu 2020) angestrebt wird.
  • Der Einsatz von Sekundärrohstoffen im öffentlichen Bausektor soll gesteigert werden. Ein Umsetzungsfahrplan soll in einem Fachgremium unter Einbeziehung relevanter Stakeholder zeitnah erarbeitet werden. Hierzu wird der Bund das Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) fortentwickeln und den öffentlichen Händen zur Verfügung stellen. Das BNB wird im Wege der Lebenszyklusbetrachtung technologieneutrale und materialoffene Anforderungen an die Umweltwirkungen und Ressourcenverbräuche stellen und so zu einer Bevorzugung von Sekundärrohstoffen beitragen.
  • Prüfung der Fortentwicklung der Mindestquoten für die Nutzung von Sekundärrohstoffen des Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude (QNG) für Nichtwohngebäude; Entwicklung einer Roadmap für das QNG.
  • Alle vorgesehenen Maßnahmen stehen unter dem Vorbehalt, dass daraus bei der Umsetzung keine Steigerungen der Baukosten resultieren.

In der vom Bundeskanzler geleiteten Allianz für Transformation wurde dem Schwerpunkt „Zirkuläres Wirtschaften bei Bau, Baustoffen und Gebäuden“ besondere Bedeutung beigemessen. 

Zur Erreichung der Ziele der NKWS sind auf Bundes- oder EU-Ebene u.a. die folgenden Maßnahmen erforderlich:

Bestandserhalt vor Neubau

Die Schaffung der folgenden Rahmenbedingungen:

  • Anpassung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI), um die Leistungsbilder weiterzuentwickeln und die Honorare zu überprüfen, dabei werden auch die Honorierungsregelungen für Leistungen im Bestand optimiert, um eine angemessene und noch praxisgerechtere Vereinbarung zu ermöglichen.
  • Um den Gebäudebestand besser nutzen zu können, sind mehr Daten notwendig. Derzeit gibt es noch keinen bundesweit einheitlichen Bestand an Gebäudedaten. Da ein solcher jedoch ein wichtiges Hilfsmittel für die Kreislaufwirtschaft und eine zukünftige Urban-Mining-Strategie ist, sind entsprechende Möglichkeiten zu prüfen (Es bietet sich an, Synergien mit den Datenbanken gemäß Art. 22 EPBD und dem gemäß Art. 6 der EU-Energieeffizienzrichtlinie vorgeschriebenen Inventar zu nutzen). 

Fortsetzung des Austausches mit den Ländern zum Bestandserhalt und Abstimmung möglicher weitere Maßnahmen und Instrumente über die entsprechenden Fachministerkonferenzen (UMK und BMK) der Länder. Es soll auf den bereits im „Bündnis bezahlbarer Wohnraum“ vereinbarten Maßnahmen aufgesetzt und weitere Maßnahmen identifiziert werden, um Folgendes zu erreichen: 

  • Prüfung des Bestandserhalts vor Ersatzneubau: Erstellung eines Leitfadens mit einer Bewertungssystematik für Abbruch- bzw. Ersatzneubauentscheidungen zur Abwägung von Treibhausgas-Einsparungen, Energie- und Ressourceneffizienz im Lebenszyklus sowie Aspekten der wirtschaftlichen Verhältnismäßigkeit.
  • Erleichterung von Bestandserweiterungen: Umbaumaßnahmen benötigen angepasste Vorgaben, d. h. Vorgaben für Neubauten dürfen nicht automatisch analog für Bestandserweiterungen gelten (z.B. für die Bereiche Abstandsregelung, Brandschutz, Schallschutz). Die hierfür bereits vorliegenden Vorschläge sollen weiter entwickelt werden zu einem Katalog von anerkannten standardisierten Kompensationslösungen, um z.B. im Bereich des Brandschutzes Einzelfallgenehmigungen zu reduzieren. 

Förderung rückbaufähiger Bauwerke

Schaffung der folgenden Rahmenbedingungen:

  • Verbindliche Einführung eines digitalen Ressourcenpasses für Gebäude (GRP) zur systematischen Dokumentation verwendeter Materialien und Produkte, ihrer Bestandteile und Einbauweisen: Damit sollen das Ressourcenmanagement und die Kreislaufführung unterstützt werden. Grundlage sind die verfügbaren umweltbezogenen Informationen über das Gebäude und die darin verbauten Baumaterialien und -produkte. Ziel ist, darin alle Angaben zum Lebenszyklus zu aggregieren und damit die Inanspruchnahme von Primär- und Sekundärrohstoffen zu bewerten, das Potential für ein Urban Mining zu prognostizieren und damit Baustoffströme gezielt steuern und analysieren zu können. Die Bundesregierung hat bereits umfangreiche Vorarbeiten durchgeführt. Eine erste Fassung des GRP soll ab 2025 im Rahmen des QNG eingeführt werden. Darauf aufbauend wird eine verbindliche Einführung für Neubauvorhaben angestrebt. 
  • Um eine sortenreine Erfassung der Baustoffe zu erreichen, müssen Baukonstruktionen gewählt werden, die den selektiven Rückbau erleichtern, z.B. durch modulare Bauweisen und lösbare Verbindungen sowie durch Verzicht auf nicht kreislauffähige Materialverbunde und Schadstoffe. In einem ersten Schritt ist dies im Rahmen bestehender Förderinstrumente und Zertifizierungssysteme (QNG und BNB) zu adressieren. 
  • Weiterentwicklung der Rohstoffindikatoren zur Erhöhung der Messbarkeit: Im Rahmen eines Forschungsprojektes Zukunft Bau wurde die Entwicklung spezieller Indikatoren zur besseren Messbarkeit von Ressourcenschonung im Bauwesen geprüft. Auf Bauwerksebene können zukünftig über die Ökobilanz die Indikatoren RMI und TMR als Materialfußabdruck herangezogen werden. 

Optimierung der getrennten Erfassung von Bauabfällen 

  • Für öffentliche Gebäude wird die Einführung einer Pflicht zur Aufstellung eines Rückbaufähigkeitsnachweises und Schadstoffsanierungsplans für Neu-, Um- oder Erweiterungsbauten geprüft: Bei der Planung eines Neubaus, eines Umbaus oder einer Bestandserweiterung soll der (teilweise) Rückbau bereits mitgedacht und das Bauvorhaben entsprechend kreislauffähig geplant werden. Rückbaufähigkeitsnachweis und Schadstoffsanierungsplan sollen Grundlage der Bauausführung sein. 

Werbung seitens des Bundes bei den Ländern für die folgenden Maßnahmen zur Optimierung der getrennten Erfassung von Bauabfällen über die entsprechenden Fachministerkonferenzen (UMK und BMK): 

  • Einführung einer Bauteilsichtungspflicht auf der Baustelle vor Abbruch 
  • Aufstellung eines Inventars verwertbarer oder wiederverwendbarer Bauteile und Materialien
  • Optimierung der Wiederverwendung von Bauteilen und des Recyclings
  • Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Wiederverwendung von Bauteilen: Es werden normative Regeln zur sicheren Anwendung zweitverwendeter Bauteile und Bauprodukte sukzessive ergänzt. Der Aufbau regionale Bauteilbörsen wird unterstützt.
  • Ausbau der Recycling-Infrastruktur: Für ein flächendeckendes Bauschutt-Recycling und eine Verkürzung der Transportdistanzen ist der Aufbau regionaler Sekundärrohstoffzentren z. B. auch an Deponiestandorten notwendig. 

Schaffung günstiger Randbedingungen für regionale Baustoff- und Bauteilbörsen. 

Förderung des Einsatzes von Sekundärrohstoffen

Ergreifung folgender Maßnahmen im Rahmen von Beschaffungen des Bundes:

  • Prüfung der Vorgabe von verbindlichen Leitlinien und Kriterien zu Zirkularität und darüber hinaus Abbildung der Kriterien zu Zirkularität und Ressourcenschonung für die Beschaffung von Bauleistungen durch die öffentliche Hand im Rahmen des Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen (BNB): Die Methoden zur Bewertung von Zirkularität und Ressourcenschonung in der öffentlichen Beschaffung sollen auch für Länder und Kommunen bereitgestellt werden. Durch die öffentliche Hand beschaffte Bauleistungen sollen – unter Beachtung der haushaltsrechtlichen Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit – Ressourcenschonung, Langlebigkeit und Weiter- bzw. Umnutzung bereits bei der Bedarfsermittlung berücksichtigen und in der Planung verankern. Dies beinhaltet ggf. verbindliche Anforderungen zur selektiven Rückbaufähigkeit, Reparierbarkeit, Wiederverwendbarkeit sowie Recyclingfähigkeit der Bauwerke, Bauteile und Baustoffe. Hierzu wird der Bund das BNB fortentwickeln. Das BNB wird im Wege der Lebenszyklusbetrachtung technologieneutrale und materialoffene Anforderungen an die Umweltwirkungen und Ressourcenverbräuche stellen und so zu einer Förderung der Verwendung von Sekundärrohstoffen beitragen. Mit einer Bewertung der Zirkularität wird das BNB die Errichtung kreislauffähiger Gebäude anreizen. 
  • Das Umweltbundesamt wird eine praxisnahe Umsetzung zur Berücksichtigung, eines über § 13 Absatz 1 Satz 3 Bundes-Klimaschutzgesetz hinausgehenden (sogenannten Schattenpreises) für CO₂ und möglicherweise weitere Umweltwirkungen bei der Vergabe entwickeln. Mit dem Schattenpreis werden externe Kosten fiktiv berechnet, um diese für eine Angebotswertung transparent zu machen. Ein Schattenpreis kann somit auch dazu dienen, die praktische Umsetzung des Berücksichtigungsgebotes nach § 13 Absatz 2 Bundes-Klimaschutzgesetz zu erleichtern. Bauen im Bestand und ressourcenschonende Bauweisen und Baumaterialien können in einem niedrigeren Schattenpreis resultieren. Die durch das Umweltbundesamt zu entwickelnde Methodik soll auch in der avisierten Arbeitsgruppe mit Vertreterinnen und Vertretern der Länder und kommunalen Spitzenverbände zu öffentlicher Beschaffung diskutiert und dabei für eine flächendeckende Anwendung geworben werden. 
  • Austausch des Bundes mit Unternehmen der Baustoffbranche für folgende Maßnahmen: 
  • In Zusammenarbeit mit Unternehmen und Verbänden sollen die notwendigen Rahmenbedingungen für eine Branchenlösung erarbeitet werden, um die Substitutionsrate von Klinker durch Sekundärrohstoffe und industrielle Nebenprodukte bei der Zementherstellung zu erhöhen
  • In weiteren Gesprächen mit Unternehmen und Verbänden soll auch erörtert werden, wie das Angebot von recycelter Gesteinskörnung durch eine höherwertige Verwertung von Bauschutt und Bodenaushub erhöht werden kann ohne das Risiko der Substitution von mineralischen Ersatzbaustoffen durch Primärrohstoffe.
  • Förderung digitaler Plattformen zur Erfassung und Bewertung gebrauchter Bauteile; dazu soll gemeinsam mit der Baubranche ein Umsetzungskonzept erarbeitet werden. 

Auf Deponien abgelagerte mineralische Abfälle reduzieren

  • Prüfung eines Ablagerungsverbotes für verwertbare Abfälle: Das Umweltbundesamt wird ein Forschungsvorhaben beauftragen, das die Umsetzung der Deponieverordnung vor 2030 in Bezug auf das Ablagerungsverbot von verwertbaren Abfällen begleitet und auf die praxistaugliche Eignung prüft. Des Weiteren soll geprüft werden, ob die Umsetzung zu einer den Zielen der NKWS entsprechenden Reduzierung der deponierten verwertbaren Abfälle im Baubereich führt. 
  • Sollte dies nicht der Fall sein, soll die Einführung einer Deponieabgabe für verwertbare mineralische Baustoffe geprüft werden. 

Forschung

Ein Fokus der Zukunft Bau Ressortforschung des BMWSB liegt auf der Kreislaufwirtschaft sowie der Wiederverwendung und Schonung von Ressourcen. Schwerpunkte in den einzelnen Programmen sind: 

1. Zukunft Bau Ressortforschung 

  • Transformation der Bauwirtschaft
  • Dekarbonisierung des Gebäudesektors

2. Programm Zukunft Bau Modellvorhaben

  • Senkung der Treibhausgasemissionen und Eindämmung des Ressourcen- und Flächenverbrauchs

3. Geplantes Bundesforschungszentrum/LAB 

  • Klimaneutraler und klimaangepasster Gebäudebestand
  • Zukunftsgerechte Materialien und nachwachsende Rohstoffe im Lebenszyklus
  • Ressourceneffizientes und kreislaufgerechtes Bauen