Fahrzeuge und Batterien, Mobilität

Der Fahrzeugbestand in Deutschland belief sich 2023 auf 48,8 Millionen Pkw sowie weitere 3,6 Millionen Lkw. Pro Haushalt stehen im Schnitt etwa 1,1 Pkw zur Verfügung. Es sind zwei Trends zu beobachten, die den Prinzipien der Ressourcenschonung und einer Kreislaufwirtschaft entgegenstehen. Zum einen steigt der Anteil an großen, schweren PKWs und SUVs an den Neuzulassungen beständig an. Zum anderen steigt auch die Anzahl elektronischer Geräte und Ausstattungselemente an, die in Pkw verbaut werden. Der Verband der Automobilindustrie e.V. (VDA) gibt den Anteil an Sekundärmaterialien in Neuwagen mit rund 30 Prozent an. Alternative Geschäftsmodelle zum privaten Pkw spielen bisher eine untergeordnete Rolle. Zum Jahresbeginn 2024 zählte der Bundesverband Carsharing e.V. (bcs) in Deutschland insgesamt etwas über 5,5 Millionen Teilnehmende. 

Mittel- bis langfristig dürften batterieelektrische Fahrzeuge in Folge der Anpassung der EU Flottengrenzwerte, in der beschlossen wurde, dass ab 2035 nur noch Nullemissionsfahrzeuge zugelassen werden dürfen, den überwiegenden Anteil an PKWs und leichten Nutzfahrzeugen darstellen. Was die Elektromobilität bei Straßenfahrzeugen anbelangt, so kommt dem Design, der Langlebigkeit und Kreislaufführung der Batterien eine besondere Bedeutung zu. Es handelt sich dabei um Elektrofahrzeug- und Starterbatterien (Lithium-Ionen und zukünftige Batteriesysteme) und Batterien in Geräten und leichten Verkehrsmitteln (LV-Batterien) und den darin enthaltenen (kritischen und strategischen) Rohstoffen. 

Die folgenden Hemmnisse behindern eine Kreislaufwirtschaft für Fahrzeuge und Batterien:

  • Für die elektromobilitätsspezifischen Bauteile in batterieelektrischen Fahrzeugen existiert bislang kein hinreichendes Reparaturnetzwerk. Des Weiteren fehlen auch wirtschaftlich und ökologisch nachhaltige Anleitungen für die Reparatur und/oder den teilweisen Austausch beschädigter Batterien für vor allem auch freie Werkstätten. 
  • Die Prognosen zur Entwicklung der Altbatterie-Rücklaufmengen (gesammelte Altbatterien und Batterieproduktionsabfälle) sind heterogen und erhöhen damit das Risiko zirkulärer Geschäftsmodelle. Gleichzeitig sind Investitionskosten für Bau und Ausstattung der Anlagen (bis zu 100 Millionen Euro) sehr hoch und es herrscht ein starker Wettbewerb gegenüber Primärrohstoffen, die im Mittel günstig verfügbar sind und eine höhere Akzeptanz genießen. 
  • Bei der Konstruktion werden nicht recycelbare Materialien und unauflösliche Materialverbindungen oder Verbundstoffen eingesetzt.
  • Für relevante Anteile der endgültig stillgelegten Fahrzeuge ist der Verbleib nicht geklärt. Seit über zehn Jahren wurden wahrscheinlich rund 150.000 Altfahrzeuge jährlich von nicht anerkannten Betrieben demontiert oder illegal exportiert. Hier ist ein konsequenter Vollzug zu stärken, damit illegale Autoverbringung gestoppt wird, d. h. die Abmeldung von Altfahrzeugen ist nur mit Verwertungsnachweis möglich und Sammelstellen dürfen nur zugelassene Verwertungsanlagen sein.

Folgende Regelwerke und Vorhaben sind zurzeit bereits in Vorbereitung und sind wichtige Rahmenbedingungen für die Ziele der NKWS im Bereich Fahrzeuge und Batterien. Bei der Umsetzung der NKWS werden diese Rahmenbedingungen berücksichtigt: 

  • Auf europäischer Ebene wurde Ende Juli 2023 die neue Batterie-Verordnung (EU) 2023/1542 veröffentlicht. Mit der EU-BattVO nimmt die Europäische Union erstmals den gesamten Lebenszyklus von Batterien in den Fokus, die Nachhaltigkeit der Herstellungs- und Abfallphase werden in Zukunft zusammen gedacht. Die Batterieverordnung sieht unter anderem Mindestziele für das Recycling und Mindestrezyklateinsatzquoten für bestimmte Metalle, sowie einen digitalen Batteriepass vor. Um ein reibungsloses Zusammenspiel der EU-BattVO mit dem stark ausdifferenzierten deutschen Recht sicherzustellen, ist es erforderlich, das bisherige Batterierecht anzupassen. Hierzu hat die Bundesregierung einen Entwurf für ein Batterierecht-EU-Anpassungsgesetz beschlossen. Mit diesem soll das bisherige Batteriegesetz (BattG) durch ein Batterierecht-Durchführungsgesetz (BattDG) ersetzt werden. Dabei werden insbesondere Zuständigkeiten, Verfahrensregelungen und weitergehende Anforderungen an die Bewirtschaftung von Altbatterien getroffen.
  • Im Juli 2023 hat die EU-Kommission einen Vorschlag für eine umfassende Überarbeitung der europäischen Altfahrzeug-Richtlinie zur „Verordnung über Anforderungen an die kreislauforientierte Konstruktion von Fahrzeugen und über die Entsorgung von Altfahrzeugen“ (End-of-Life-Vehicles-Regulation – ELVR) vorgestellt. Der neue Vorschlag enthält Regularien zur Verbesserung des zirkulären Designs von Fahrzeugen und zur besseren Demontage von Komponenten, legt Rezyklateinsatzquoten für Kunststoffe fest und plant Rezyklateinsatzquoten für Metalle (nach Abschluss von zuvor notwendigen Studien). Zudem soll die Verwertung von Altfahrzeugen verbessert werden, indem die Anforderungen an die Bauteilseparation und -verwertung erhöht werden. In einem digitalen „Fahrzeugpass“ sollen Reparatur- und Demontageinformationen erfasst werden. (Ökonomische) Anreize sollen die Wiederverwendung und Remanufacturing/Refurbishment stärken. Eine verbesserte Sammlung von Altfahrzeugen erhofft man sich durch die Einführung eines digitalen Verwertungsnachweises, der bei Abmeldung eines Altfahrzeugs der Zulassungsbehörde übermittelt werden muss, die Festlegung klarer Kriterien zur Unterscheidung von Gebraucht- und Altfahrzeugen sowie Anforderungen an den Export von Gebrauchtfahrzeugen. Zudem soll der Verordnungsvorschlag der Kommission zur Verbesserung der Kreislauffähigkeit der Automobilindustrie auf weitere Fahrzeugklassen ausgeweitet werden. 

Auf Grundlage der in Kapitel 1.3 dargestellten Vision einer umfassenden Kreislaufwirtschaft für das Jahr 2045 und als Ergänzung des Leitbildes und der übergeordneten Ziele, die in Kapitel 2 formuliert werden, gelten für dieses Handlungsfeld zusätzlich die folgenden Ziele:

  • Signifikante Erhöhung der Recyclingfähigkeit von Pkw: Deutschland setzt sich in den EU-Verhandlungen im Rahmen der ELVR für Anforderungen an Langlebigkeit, Reparierbarkeit und hochwertiges Recycling einzelner Materialien ein.
  • Ausbau des gut funktionierenden, legalen Marktes für gebrauchte (Ersatz-)Bauteile, weitere Nutzung des Marktes auch durch Versicherungen und effektiv Einstellung des Marktes auf den Antriebswechsel.

Design for Circularity von Fahrzeugen (Langlebigkeit, Reparierbarkeit, Recycling)

Die Bundesregierung unterstützt die im Vorschlag der EU-Kommission zur ELVR in Artikel 9 vorgesehene Verpflichtung der Hersteller, Kreislaufstrategien zu erarbeiten. Sie wird darauf hinwirken, dass diese Strategien Rücknahmekonzepte, konkrete Ausführungen zur Langlebigkeit, Reparierbarkeit von Fahrzeugen und allen zentralen Bauteilen, zum Sekundärrohstoffeinsatz (sowohl für Kunststoffe als auch für Metalle) sowie zu regelmäßigen Konsultationen mit Vertreterinnen und Vertretern von Demontage-, Entsorgungs- und Recyclingbetrieben beinhalten müssen.

Etablierung einer Plattform für zirkuläres Batteriedesign

Etablierung einer Plattform für zirkuläres Batteriedesign in Zusammenarbeit mit Wirtschaft, Gewerkschaften und Wissenschaft. Ziel ist, das Batteriedesign als zentralen Hebel zur Verbesserung der Zweitnutzungs- und Recyclingfähigkeit zu nutzen. Hierfür sollen in einem breiten, partizipativen Ansatz spezifische Schritte definiert werden, wie ein verbessertes zirkuläres Batteriedesign entwickelt werden kann (beispielsweise für Elektrofahrzeugbatterien als größtes Marktsegment). Um die Plattform möglichst schnell zu etablieren, soll wie von der Allianz für Transformation empfohlen, auf bestehende Vorarbeiten wie zum Beispiel die Circular Economy Initiative Deutschland (CEID) und den Battery Pass als erstes Umsetzungsprojekt oder die Plattformen von VDMA und dem Verband der Elektro- und Digitalindustrie (ZVEI) aufgesetzt werden. Die Aktivitäten der Plattform sollen mit denen der Länder abgestimmt und abgeglichen werden. 

Strategische Planung des Recyclings von E-Fahrzeug Batterien

Durch die Berichtspflichten von Herstellern und Abfallbewirtschaftern nach der EU-BattVO werden zukünftig auch zu Elektrofahrzeugaltbatterien Daten zu gesammelten, zur Wiederverwendung/Umnutzung vorbereiteten und recycelten Mengen erhoben. Datenzugang und Datenauswertung sollten eine Abschätzung der zukünftig notwendigen Verwertungskapazitäten ermöglichen. Informationen zur Lebensdauer der Batterien kommt dabei eine besondere Bedeutung zu. Dieses strategische Wissen erlaubt eine fundierte Planungssicherheit für die notwendige Recycling- und Sammelinfrastruktur. Zusätzlich ist dadurch ein Abgleich des theoretischen mit dem tatsächlichen Rücklauf von Alt-Batterien möglich. Die Daten zur Effizienz der Sammelsysteme können zur Prüfung der Eignung und Weiterentwicklung von Anreizsystemen genutzt werden. Gleichzeitig kann somit vermieden werden, dass neuwertige, noch nicht im Fahrzeug eingesetzte Batterien recycelt werden (z.B. wegen Überschreitung der Lagerzeit / durch die Einführung neuer Batteriesysteme). Es sollten auch Konzepte und Geschäftsmodelle für einen zweiten Lebensweg „2nd-Life“ (Wiederaufarbeitung/ (Vorbereitung zur) Wiederverwendung/ (Vorbereitung zur) Umnutzung) von Batterien aus der Elektromobilität weiterentwickelt werden. Beim Recycling ist sicherzustellen, dass die erhaltene Schwarzmasse auf dem europäischen Markt bleibt

Verbesserung der Informationslage zum Verbleib von (Alt-)Fahrzeugen / Vermeidung illegaler Verwertung und Exporte

Erhöhung der Transparenz über den Verbleib von (Alt-)Fahrzeugen. Es sollen geeignete und verhältnismäßige Maßnahmen entwickelt werden, um zu verhindern, dass der Verbleib einer hohen Zahl an endgültig stillgelegten Fahrzeugen sich nicht nachweisen lässt, wie dies zurzeit der Fall ist. Diese Fahrzeuge werden damit nicht behandelt, wie von der EG-Altfahrzeugrichtlinie und der deutschen Altfahrzeugverordnung vorgesehen. Damit sollen auch die zahlreichen anerkannten kleinen und mittelständischen Demontagebetriebe in ihrer betrieblichen Existenz gestärkt werden.

Weiterentwicklung der Altfahrzeugverwertung durch Separationspflichten oder Verpflichtungen zur Metallentfrachtung

Deutschland erreicht die massenbezogenen Verwertungsquoten für Altfahrzeuge seit vielen Jahren. Es braucht aber qualitativ weiter entwickelte Fraktionen aus der Verwertung von Altfahrzeugen (möglichst rein und langfristig kreislauffähig). Daher ist zu prüfen, ob weitere Pflichten zu Entfernung von Bauteilen in den Demontagebetrieben (z. B. Leiterplattenstücke und Magnete) und Verpflichtungen zur Metallentfrachtung aus Schredderrückständen erforderlich sind und rechtlich verankert werden sollen.